Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 16.07.2007 - 5 ME 143/07 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,15367
OVG Niedersachsen, 16.07.2007 - 5 ME 143/07 (1) (https://dejure.org/2007,15367)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.07.2007 - 5 ME 143/07 (1) (https://dejure.org/2007,15367)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. Juli 2007 - 5 ME 143/07 (1) (https://dejure.org/2007,15367)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,15367) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Streitwert in Eilverfahren wegen reiner beamtenrechtlicher Dienstpostenkonkurrenz; hier: Änderung von Amts wegen durch das Rechtsmittelgericht

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 144 Abs. 4 VwGO; § 63 Abs. 3 S. 1 GKG
    Streitwert in Eilverfahren wegen beamtenrechtlicher Dienstpostenkonkurrenz; Änderung von Amts wegen durch das Rechtsmittelgericht

  • Judicialis

    GKG § 53 Abs. 3 Nr. 1; ; GKG § 63 Abs. 3 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 53 Abs. 3 Nr. 1; GKG § 63 Abs. 3 S. 1
    Streitwert; Dienstpostenkonkurrenz; Änderung; Rechtsmittelinstanz; Rechtsmittelgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Streitwert in Eilverfahren wegen beamtenrechtlicher Dienstpostenkonkurrenz; Änderung von Amts wegen durch das Rechtsmittelgericht

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 829
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Bayern, 17.06.2008 - 3 CE 08.884

    Vorläufiger Rechtsschutz im Rahmen einer reinen Dienstpostenkonkurrenz ohne

    Es handelt sich somit um einen Fall einer "reinen Dienstpostenkonkurrenz", bei der sich die Stellenbesetzung auf eine Versetzungs- und/oder Umsetzungskonkurrenz beschränkt (zum Begriff vgl. etwa OVG Lüneburg, Beschluss vom 16.07.2007, Az. 5 ME 143/07, NVwZ-RR 2007, 829; OVG Münster, Beschluss vom 08.03.2005, Az. 6 B 2695/04, ZBR 2005, 318 (Leitsatz), sonst zitiert nach Juris).
  • OVG Niedersachsen, 10.04.2012 - 5 ME 44/12

    Umsetzung eines Referatsleiters beim Niedersächsischen Finanzministerium auf eine

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, in Eilverfahren, welche Fälle reiner Dienstpostenkonkurrenz zum Gegenstand haben, den Streitwert in Höhe des Auffangwertes zu bemessen, weil die Regelungen des § 52 Abs. 5 GKG im Hauptsacheverfahren nicht einschlägig wären (Nds. OVG, Beschluss vom 16.7.2007 - 5 ME 143/07 -, juris Rn. 1; Beschluss vom 25. August 2010 - 5 OA 186/10 -, juris; Beschluss vom 19.1.2012 - 5 OA 467/11 -); das Begehren des Antragstellers ist unter dem Blickwinkel der Wertfestsetzung einer Umsetzung oder Versetzung gleichzusetzen, für die der Senat sowohl im Hauptsache- als auch im Eilverfahren von einem Streitwert in Höhe von 5.000,00 EUR ausgeht (Nds. OVG, Urteil vom 27.11.2007 - 5 LB 226/07 - [Umsetzung]; Beschluss vom 16.2.2009 - 5 LA 116/06 - [Versetzung]; Beschlüsse vom 5.12.2011 - 5 ME 424/11 - und vom 25.1.2012 - 5 ME 419/11 - [Versetzung]; Beschuss vom 15.3.2007 - 5 ME 295/06 - [Umsetzung]).
  • OVG Niedersachsen, 25.08.2010 - 5 OA 186/10

    Bemessung des Streitwerts unter Berücksichtigung des Auffangstreitwerts in einem

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist in den vorliegenden Fällen der Dienstpostenkonkurrenz der Auffangstreitwert gemäß § 52 Abs. 2 GKG zugrunde zu legen (vgl. dazu Nds. OVG, Beschl. v. 16. Juli 2007 - 5 ME 143/07 -, NVwZ-RR 2007, 829).
  • VG Augsburg, 23.07.2019 - Au 2 E 19.612

    Dienstpostenkonkurrenz

    Es handelt sich somit um einen Fall einer "reinen Dienstpostenkonkurrenz", bei der sich die Stellenbesetzung auf eine Versetzungs- und/oder Umsetzungskonkurrenz beschränkt (zum Begriff vgl. etwa NdsOVG, B.v. 16.7.2007 - 5 ME 143.07 - NVwZ-RR 2007, 829; OVG NW, B.v. 8.3.2005 - 6 B 2695.04 - ZBR 2005, 318; BayVGH, B.v. 17.6.2008 - 3 CE 08.884 - juris Rn. 41).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht